AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsaufnahmevertrag mit dem Brickstone Hostel – Schützenstraße 42 – 89231 Neu-Ulm

I. Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge in mündlicher, schriftlicher und Mailform über die mietweise Überlassung von Gästezimmern bzw. Betten in unserem Haus zur Beherbergung sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Brickstone Hostels.

2. Die Unter-oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hostels.

3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich mit dem Hostel vereinbart wurde.

II. Vertragsabschluss, -partner; Verjährung 
1. Der Vertrag kommt erst durch mündliche oder schriftliche Bestätigung des Hostels an den Gast zustande.

2. Vertragspartner sind das Hostel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden gebucht, haftet er dem Hostel gegenüber als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hostelaufnahmevertrag, sofern dem Hostel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

3. Alle Ansprüche gegen das Hostel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hostels beruhen.

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung 
1. Das Hostel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hostels zu bezahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hostels an Dritte.

3. Alle Leistungen des Hostels sind bei der Anreise zu bezahlen, Bezahlung ist bei uns nur bar möglich. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Hostel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% anheben.

4. Die Preise können vom Hostel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der Personen oder der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hostels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hostel dem zustimmt.

5. Rechnungen des Hostels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hostel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hostel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hostel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

6. Das Hostel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine werden im Vertrag schriftlich vereinbart.

7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hostels aufrechnen oder mindern.

8. Wir weisen darauf hin, dass eine Anreise nur während der Zeit von 10:00 – 11:30 Uhr und dann wieder von 17:00 – 19:00 Uhr möglich ist. Eine geänderte Anreise ist nur nach frühzeitiger vorheriger Absprache möglich.

IV. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung, Nicht-Anreise) 
Bitte beachten Sie, dass Stornierungen nur in schriftlicher Form akzeptiert werden können (z.B per Mail info@brickstone-hostel.de)

1. Soweit im Vertrag nicht gesondert vereinbart, gelten folgende Stornofristen:
7 Tage oder mehr vor dem Anreisetag ist die Stornierung kostenlos
7 – 4 Tage vor Anreise werden 50% auf die komplette Buchung fällig
3 Tage – 1 Tag vor Anreise werden 80% auf die komplette Buchung fällig
Tag der Anreise werden 100% auf die komplette Buchung fällig

V. Rücktritt des Hostels 
1. Wird eine vereinbarte oder gemäß Klausel III Nr. 6 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hostel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hostel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

2. Ferner ist das Hostel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten (auch wenn der Kunde schon eine Teilleistung in Anspruch genommen hat), beispielsweise falls
• höhere Gewalt oder andere vom Hostel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
• Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
• das Hostel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hostelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hostels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts-bzw. Organisationsbereich des Hostels zuzurechnen ist;
• der Kunde unpfleglich mit Hosteleigentum umgegangen ist und Beschädigungen mit Vorsatz herbeigeführt oder fahrlässig in Kauf genommen hat
• ein Verstoß gegen oben Klausel I Nr. 2 vorliegt.

3. Bei berechtigtem Rücktritt des Hostels entsteht für den Kunden kein Anspruch auf Schadensersatz.

 

VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.

2. Gebuchte Betten und Zimmer stehen frühestens nach Auszug der vorherigen Gäste und Säuberung der Zimmer zur Verfügung und sind ab ca. 13.00 Uhr bezugsfertig. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
 

3. Für den Verlust des Zimmerschlüssels werden 20 Euro berechnet.

4. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hostel spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hostel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 14.00 Uhr 50% des vollen Listenpreises in Rechnung stellen, ab 14.00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet.

5. Wir bitten um Verständnis, dass wir bei Gruppenbuchungen bei schuldhaft oder fahrlässig verursachten Inventarschäden, sollte der Verursacher nicht festgestellt werden, die Gruppe gesamtschuldnerisch haftbar machen müssen.

6. Bei grober Verschmutzung erheben wir eine Reinigungsgebühr. Werden Bettdecke oder Kissen unbezogen benutzt, ist das Hostel berechtigt, 30€ für die Reinigung zu berechnen.

7. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Brickstone Hostels.

8. Das Hostel ist aus wichtigem Grund berechtigt, Gäste zum gebuchten Preis in einem anderen Hotel/ Pension vergleichbarer Ausstattung und Leistung unterzubringen, ohne dass dem Hostel Regressansprüche gegenüber gestellt werden können.

VII. Haftung des Hostels

1. Mitgeführte persönliche und sonstige Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Gastes im Hostel. Das Hostel übernimmt keine Bewachungs- oder Aufbewahrungspflicht. Das Hostel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hostel. Die Versicherung der mitgebrachten Gegenstände obliegt dem Gast.

2. Für die Zustellung und Aufbewahrung von Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste haftet das Hostel nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

3. Ansonsten haftet das Hostel – außer in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit – nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf die jeweilige Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung.

4. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hostels auftreten, wird das Hostel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

VIII. Mitwirkungspflicht
Der Gast ist verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich den Mitarbeitern des Hostels zur Kenntnis zu geben. Diese sind beauftragt für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Gast schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

IX. Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hostelaufnahme müssen vom Kunden schriftlich erfolgen und durch das Hostel schriftlich bestätigt sein. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

2. Erfüllungs-und Zahlungsort ist der Sitz des Hostels.

3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck-und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hostels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hostels.

4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hostelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand Mai 2020

Hausordnung:
Die Hausordnung ist Bestandteil der AGB`s. Bei Verstoß gegen die Hausordnung ist das Hostel berechtigt, den Beherbergungsvertrag fristlos zu kündigen.

Es ist nicht erlaubt, Gäste mit ins Hostel, in die Zimmer oder die gemeinschaftlichen Bereiche einzuladen.

Bitte nehmt Rücksicht auf die anderen Gäste. Unsere Hostel ist klein und Zimmer, Küche, Bad und Aufenthaltsraum sind nah beieinander.

Deshalb:

  • Nach 22.00 Uhr nur noch auf Zimmerlautstärke unterhalten und bitte KEIN Klavier mehr spielen (wozu ihr ansonsten herzlich eingeladen seid!).
  • Wir wollen auch die Geduld unserer Nachbarn nicht im Übermaß strapazieren. Deshalb bitte ab 22.00 Uhr auch vor dem Haus und im Hof gemäßigte Lautstärke.
  • Wir sind ein NICHTRAUCHER-HOSTEL, tut uns leid, liebe Raucher, aber zum Rauchen bitte nach draußen… Bei Zuwiderhandlung werden 50 € für die Reinigungskosten in Rechnung gestellt.
  • Bitte das Licht in den Aufenthaltsräumen und Zimmern beim Verlassen ausschalten.
  • Die Küche ist für alle da und kann rege benutzt werden – danach bitte sauber machen und die Dinge an ihre Plätze zurückstellen.
  • CHECK-OUT ist um 11.00 Uhr. Ihr könnt euch gerne noch länger im Hostel aufhalten, aber damit Zimmer und Duschen geputzt werden können, müssen die Zimmer und Bäder bis 11.00 Uhr verlassen werden.
  • Wer länger bleiben möchte, klärt das bitte vorher an der Rezeption.
  • Zu Eurer eigenen Sicherheit: Lasst keine Wertsachen in den Zimmern.

Vielen Dank und eine schöne Zeit bei uns wünscht euch das Brickstone Hostel Team!

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Schützenstraße 42
89231 Neu-Ulm

info@brickstone-hostel.de Tel. +49 731 – 70 82 559

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